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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 02.06.2006


Der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag vom 01.04.2005
AVIVA-Redaktion

Internetfähige Geräte wie PCs und Mobiltelefone sind ab dem 01.01.2007 rundfunkgebührenpflichtig. Beteiligen Sie sich an der Online-Umfrage der IHKs, um diese neue "Internetgebühr" abzuschaffen




Zur Ausweitung der Rundfunkgebührenpflicht auf internetfähige Geräte führen die deutschen Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Handwerkskammern jetzt eine MitgliederInnenbefragung durch. Dabei geht es um die ab dem 1. Januar 2007 geltende Neuregelung für betrieblich genutzte, internetfähige PCs, Laptops oder Handys, die zu erheblichen Mehrkosten für die Wirtschaft führen wird.

Ein Rechenbeispiel: Selbständige könnten künftig dreimal für Rundfunkgebühren zur Kasse gebeten werden - einmal im Privat-Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioempfang, zum zweiten auf der Fahrt ins Büro für das Radio im Firmenwagen und drittens im Unternehmen, falls dort ein "neuartiges Empfangsgerät" vorhanden ist. In der Summe kommen so Jahresgebühren von 470,04 Euro zusammen. Fraglich ist, wie Kleinunternehmen mit drei Rechnern diese Mehrbelastungen stemmen sollen.

Freistellen lassen können sich Unternehmen nur dann
, wenn sie bereits für Radio oder Fernseher im Betrieb Gebühren zahlen. Da viele kleine Firmen solche Geräte nicht einsetzen, werden gerade sie durch die neue Regelung zusätzlich belastet. Bereits im Laufe der Beratungen für den im Frühjahr 2005 verabschiedeten 8. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag hatte sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ausdrücklich gegen die Gebührenpflicht für Internet-PCs ausgesprochen und für ein gerechteres Gebührensystem plädiert.

Die bis zum 30. Juni 2006 laufende Online-Umfrage soll zum einen die Aufmerksamkeit der UnternehmerInnen weiter sensibilisieren. Zum anderen sollen die Ergebnisse als Grundlage für weitere politische Aktivitäten der IHK-Organisation bei den Bundesländern dienen, in deren Zuständigkeit die Rundfunkregulierung fällt.

Den Online-Fragebogen finden Sie unter: www.umfragen.ihk.de.


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Beitrag vom 02.06.2006

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